zuletzt bearbeitet am: 03.06.2024
WEG-RATGEBER
Das Wichtigste zur Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
– Teil 2 –
Willkommen zu unserem zweiten Teil des Ratgeberes über Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – einer entscheidenden Säule des gemeinschaftlichen Wohnens in Deutschland!
Im ersten Teil unseres WEG-Ratgebers haben Sie bereits viele wichtige Informationen erhalten, die einen Einblick über die Grundlagen sowie die Rolle der Eigentümerversammlung geben. Darüber hinaus geht es im ersten Teil auch zum Beispiel um die Verwaltung und Verwalter.
Im zweiten Teil führen wir Sie weiter ein in die vielfältigen Themen rund um die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Inhalt des WEG-Ratgebers
– Teil 2 –
1. Finanzmanagement und Rücklagen
1.1 Budgetplanung und Jahresabrechnung
1.2 Relevanz von Rücklagen
1.3 Umgang mit Sonderumlagen
2. Instandhaltung und Modernisierung
2.1 Pflichten der Eigentümer
2.2 Vorgehen bei Instandhaltungsmaßnahmen
2.3 Instandhaltung oder Instandsetzung?
2.4 Durchführung von Modernisierungen
3. Konfliktlösung und Streitigkeiten
3.1 Prävention von Konflikten
3.2 Mediation und Schlichtung
3.3 Rechtliche Schritte und Gerichtsverfahren
4. Versicherungen für Wohnungseigentümergemeinschaften
4.1 Notwendige Versicherungen
4.2 Haftungsfragen und Deckungslücke
4.3 Regelmäßige Überprüfung von Versicherungspolicen
1. Finanzmanagement und Rücklagen
Das Finanzmanagement und die Rücklagen einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind entscheidend, um eine langfristige Stabilität und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sind eine fundierte Budgetplanung und regelmäßige Jahresabrechnungen von essenzieller Bedeutung. Doch auch der adäquate Umgang mit Sonderumlagen sowie die Wichtigkeit von Rücklagen verdienen besondere Aufmerksamkeit.
Für ein effizientes Finanzmanagement sind die Budgetplanung und jährliche Abrechnung bedeutend. Denn eine detaillierte Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben ermöglicht es der WEG, ihre finanzielle Situation zu verstehen, etwaige Engpässe frühzeitig zu erkennen und eine solide Grundlage für zukünftige Entscheidungen zu schaffen.
Die Rücklagen in einer WEG sind von besonderer Bedeutung, da sie als finanzielles Polster für unvorhergesehene Ausgaben, Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen dienen. Langfristig aufgebaute Rücklagen sichern die Werterhaltung der Immobilie und reduzieren die Notwendigkeit von Sonderumlagen, indem sie unerwartete Kosten abfedern.
Dennoch sind in bestimmten Situationen Sonderumlagen unvermeidlich. Insbesondere dabei sind ein verantwortungsvoller Umgang, eine klare Kommunikation und transparente Darlegung der Gründe für solche außerordentlichen Zahlungen entscheidend für das Vertrauen innerhalb der WEG.
2. Instandhaltung und Modernisierung
Die Instandhaltung und Modernisierung von Immobilien dienen dazu, den Werterhalt der Gebäude zu gewährleisten und den Wohnkomfort langfristig zu sichern. Dafür spielen die Pflichten der Eigentümer, das Vorgehen bei Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Durchführung von Modernisierungen eine entscheidende Rolle.
Die sorgfältige Erfüllung dieser Aufgaben gewährleistet nicht nur die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Gebäude, sondern trägt auch dazu bei, Energieeffizienz zu steigern und den Wohnstandard zu verbessern. Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Aspekte – Pflichten der Eigentümer, das Vorgehen bei Instandhaltungsmaßnahmen und die Durchführung von Modernisierungen – im Detail betrachtet, um ein umfassendes Verständnis für die Herausforderungen und Chancen im Bereich der Instandhaltung und Modernisierung in Wohnungseigentümergemeinschaften zu schaffen.
2.1 PFLICHTEN DER EIGENTÜMER
Die Pflichten der Eigentümer innerhalb einer WEG bilden das Fundament für eine effektive Instandhaltung und langfristige Werterhaltung der gesamten Immobilie. Gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz tragen alle Eigentümer gemeinsam die Verantwortung für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums.
Zu den zentralen Pflichten zählen die regelmäßige Instandhaltung und Reparatur von Schäden, damit die Bausubstanz erhalten bleibt und die Funktionsfähigkeit sowie Sicherheit der Anlagen gewährleistet werden kann. Dies beinhaltet beispielsweise die Wartung von Aufzügen, Heizungsanlagen und Dächern. Darüber hinaus müssen Eigentümer bei auftretenden Schäden unverzüglich handeln und diese sachgerecht beheben lassen, um Folgeschäden zu vermeiden.
Aus den Anteilen an dem Gemeinschaftseigentum ergibt sich die finanzielle Verantwortung für die Instandhaltungsmaßnahmen. Die Eigentümer sind verpflichtet, ihre finanziellen Beiträge rechtzeitig und vollständig zu leisten, um die Durchführung notwendiger Maßnahmen, wie dringende Reparaturen sowie langfristige Instandhaltungs- und Modernisierungsprojekte, zu ermöglichen.
Eine weitere wichtige Pflicht ist die Teilnahme an Eigentümerversammlungen, in denen über anstehende Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen entschieden wird. Die gemeinschaftliche Abstimmung über solche Maßnahmen ist essentiell, um eine einvernehmliche und effektive Planung und Umsetzung sicherzustellen. Die Eigentümer haben das Recht, ihreMeinungen und Bedenken zu äußern und somit aktiv am Entscheidungsprozess teilzunehmen.
2.2 VORGEHEN BEI INSTANDHALTUNGSMASSNAHMEN
Das strategische Vorgehen bei Instandhaltungsmaßnahmen ist von zentraler Bedeutung, um die langfristige Werterhaltung der gemeinschaftlichen Immobilie sicherzustellen. Ein strukturierter Prozess ist essentiell, um die richtigen Maßnahmen rechtzeitig zu identifizieren, zu planen und durchzuführen.
Zu Beginn steht die regelmäßige Überprüfung des Zustands der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen. Hierbei werden potenzielle Instandhaltungsbedarfe ermittelt und analysiert. Die Überprüfung kann durch regelmäßige Inspektionen, Gutachten oder auch durch die Beauftragung von Fachpersonal erfolgen. Im Anschluss daran wird ein Instandhaltungsplan erstellt, der die identifizierten Maßnahmen, deren Dringlichkeit und Kostenschätzungen umfasst. Dieser Plan dient als Leitfaden für zukünftige Instandhaltungsarbeiten und ermöglicht eine langfristige Vorausplanung sowie die Bildung entsprechender Rücklagen.
Die Kommunikation und Information aller Eigentümer über die geplanten Instandhaltungsmaßnahmen ist ein entscheidender Schritt. Dies geschieht häufig im Rahmen von Eigentümerversammlungen, in denen die vorgeschlagenen Maßnahmen präsentiert, diskutiert und letztendlich beschlossen werden. Sobald die Entscheidungen getroffen sind, folgt die Umsetzungsphase. Hierbei wird die Beauftragung von Fachfirmen oder Handwerkern für die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen koordiniert. Während dieser Phase ist eine sorgfältige Überprüfung der Arbeiten sowie eine regelmäßige Berichterstattung an die Eigentümergemeinschaft wichtig, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen fachgerecht und gemäß den Vereinbarungen ausgeführt werden.
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Überprüfung der durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die beabsichtigten Ziele erreicht wurden und die Qualität der durchgeführten Arbeiten den Standards entspricht.
2.3 Instandhaltung oder Instandsetzung
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft beziehen sich die Begriffe „Instandhaltung“ und „Instandsetzung“ auf verschiedene Arten von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pflege und Erhaltung der gemeinschaftlichen Immobilie.
INSTANDHALTUNG:
- Die Instandhaltung umfasst regelmäßige, vorbeugende Maßnahmen, die darauf abzielen, den ordnungsgemäßen Zustand des Gemeinschaftseigentums zu erhalten.
- Zur Instandhaltung gehören routinemäßige, regelmäßige Wartungsarbeiten wie Reinigungsarbeiten, Inspektionen, kleinere Reparaturen und andere Maßnahmen, die darauf abzielen, den normalen Verschleiß zu beheben und die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
- Um sicherzustellen, dass die WEG über die finanziellen Mittel für regelmäßige Pflege verfügt, sollten die Instandhaltungsmaßnahmen durch laufende Budgets und Rücklagen abgedeckt werden.
INSTANDSETZUNG:
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Im Gegensatz zur Instandhaltung bezieht sich die Instandsetzung auf größere Reparaturen oder Sanierungsarbeiten, die erforderlich sind, um Schäden zu beheben oder die Bausubstanz zu verbessern.
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Instandsetzungsmaßnahmen sind oft nicht vorhersehbar und treten aufgrund von Alterung, Abnutzung, Unfällen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen auf.
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Zur Finanzierung von Instandsetzungsmaßnahmen können die Instandhaltungsrücklagen genutzt werden. Da Instandsetzungen jedoch nicht immer durch die laufenden Budgets abgedeckt sind, kann die Finanzierung auch durch eine Sonderumlage erfolgen.
Insgesamt ist die Instandhaltung darauf ausgerichtet, die normale Funktionsfähigkeit und den ordnungsgemäßen Zustand der gemeinschaftlichen Anlagen aufrechtzuerhalten. Im Gegensatz dazu werden im Zuge der Instandsetzung größere Schäden repariert und die Bausubstanz verbessert. Beide Elemente sind wichtig, um den langfristigen Wert und die Lebensdauer der Immobilie in einer WEG zu gewährleisten.
2.4 Durchführung von Modernisierungen
Die Durchführung von Modernisierungen ist ein wichtiger Schritt, um die Wohnqualität zu verbessern, Energieeffizienz zu steigern und den Werterhalt der Immobilie langfristig zu sichern. Im Gegensatz zur reinen Instandhaltung zielen Modernisierungsmaßnahmen darauf ab, die Immobilie an aktuelle Standards anzupassen und den Wohnkomfort zu erhöhen. Der Prozess der Modernisierung beginnt oft mit einer gründlichen Analyse der bestehenden Situation und der Identifikation von Verbesserungsmöglichkeiten. Diese Analyse kann die Energieeffizienz, den Komfort, die Sicherheit oder auch ästhetische Aspekte der Immobilie umfassen. Hierbei können auch die Bedürfnisse und Wünsche der Eigentümer einbezogen werden, um eine zielgerichtete Planung zu ermöglichen.
Die Planung und Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Abstimmung innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Hierbei werden konkrete Maßnahmen beschlossen, geplant und in einem Modernisierungskonzept zusammengefasst. Dieses Konzept umfasst die technischen, finanziellen und rechtlichen Aspekte der geplanten Modernisierungen.
Oft werden größere Modernisierungsprojekte durch Rücklagen der WEG finanziert, sie können aber auch über Kredite oder Fördermittel realisiert werden. Die Kostenverteilung unter den Eigentümern erfolgt gemäß den jeweiligen Miteigentumsanteilen oder auch nach individuellen Vereinbarungen innerhalb der WEG.
Die Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen erfordert die Zusammenarbeit mit Fachfirmen, Handwerkern oder Architekten. Die Auswahl der geeigneten Partner und die Koordination der Arbeiten sind entscheidend, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Qualität der durchgeführten Modernisierungen sicherzustellen.
Nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten erfolgt eine Überprüfung der erreichten Ziele und Ergebnisse. Dies beinhaltet sowohl technische Aspekte als auch die Zufriedenheit der Eigentümer mit den durchgeführten Maßnahmen. Gegebenenfalls können Anpassungen oder weitere Schritte erforderlich sein, um sicherzustellen, dass die Modernisierungsziele erreicht werden.
3. Konfliktlösung und Streitigkeiten
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft können Konflikte und Streitigkeiten über verschiedene Angelegenheiten auftreten, sei es über Renovierungen, finanzielle Fragen oder die Verwaltung des gemeinsamen Eigentums. Die erfolgreiche Bewältigung solcher Konflikte erfordert eine klare Strategie und effektive Maßnahmen, um eine harmonische Gemeinschaft zu erhalten. Prävention, Mediation und gegebenenfalls rechtlichen Schritten können dazu beitragen, Konflikte in einer WEG erfolgreich zu bewältigen und die Wohn- und Eigentümergemeinschaft aufrechtzuerhalten. Darauf wird auf den folgenden Seiten genauer eingegangen.
3.1 Prävention von Konflikten
Eine der grundlegenden Strategien zur Konfliktprävention ist eine klare und transparente Kommunikation. Regelmäßige Versammlungen oder Eigentümerversammlungen bieten eine Plattform, um Fragen zu diskutieren, Entscheidungen zu treffen und alle Eigentümer in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Ein offener Dialog fördert das Verständnis für unterschiedliche Standpunkte und minimiert mögliche Missverständnisse. Dabei ist es wichtig, dass alle Eigentümer die Möglichkeit haben, ihre Anliegen vorzubringen und gehört zu werden.
Ein weiterer entscheidender Punkt zur Prävention von Konflikten ist die Festlegung von Regeln und Richtlinien. Ein gut ausgearbeitetes Regelwerk für die Nutzung des gemeinsamen Eigentums, wie etwa Hausordnungen oder Nutzungsvereinbarungen, kann dazu beitragen, potenzielle Streitpunkte zu minimieren. Darin sollten klare Richtlinien zu Themen wie Renovierungen, Lärm, Haustierhaltung, gemeinschaftliche Kosten und Verantwortlichkeiten enthalten sein. Diese Regeln schaffen Klarheit für alle Eigentümer und minimieren Interpretationskonflikte durch eine eindeutige Formulierung.
Des Weiteren ist eine professionelle Verwaltung und Buchführung essentiell. Denn eine ordnungsgemäße Verwaltung der gemeinsamen Finanzen und das Offenlegen von Ausgaben und Einnahmen können das Vertrauen der Eigentümer stärken und mögliche Konflikte über finanzielle Angelegenheiten vermeiden.
Ein bewusstes Bemühen um ein respektvolles, kooperatives Miteinander innerhalb der Gemeinschaft ist ebenfalls von Bedeutung. Zusammenarbeit und gegenseitiger Respekt können dazu beitragen, Konfliktsituationen zu entschärfen, bevor sie überhaupt entstehen.
Somit erfordert die Prävention von Konflikten eine proaktive Herangehensweise, die auf klarer Kommunikation, Regeln, professioneller Verwaltung und einem respektvollen Miteinanderbasiert.
3.2 Mediation und Schlichtung
Die Nutzung von Mediation und Schlichtung als Mittel zur Konfliktlösung innerhalb einer WEG kann äußerst effektiv sein, um Streitigkeiten zu entschärfen und zu einer, für alle Beteiligten, akzeptablen Lösung zu gelangen.
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem ein neutraler, unparteiischer Vermittler – der Mediator – die Konfliktparteien unterstützt. Dieser Mediator erleichtert die Kommunikation zwischen den Parteien und ermöglicht es ihnen, ihre Anliegen und Standpunkte zu äußern. Damit fördert er die Suche nach gemeinsamen Interessen und Lösungen. Der Mediator hat keine Entscheidungsbefugnis, sondern arbeitet daran, dass die Parteien eine selbst erarbeitete Lösung finden, die für alle Seiten akzeptabel ist.
Ein bedeutender Vorteil der Mediation in einer WEG besteht darin, dass sie den Raum für eine informelle, vertrauliche und weniger konfrontative Diskussion bietet. Sie ermöglicht den Eigentümern, ihre Anliegen offen zu äußern und aktiv an der Lösungsfindung teilzuhaben. Dieser kooperative Ansatz fördert die Erhaltung der Beziehungen zwischen den Eigentümer und kann langfristig zu einer verbesserten Kommunikation beitragen. Neben der Mediation kann auch die Schlichtung als Mittel zur Konfliktlösung dienen. Hierbei handelt es sich um einen Prozess, bei dem eine neutrale dritte Person, in diesem Fall der Schlichter, eine Lösung vorschlägt, die für beide Parteien akzeptabel sein sollte. Anders als bei der Mediation kann der Schlichter eine Entscheidung vorschlagen, wenn die Parteien selbst keine Lösung finden können. Jedoch ist der Vorschlag des Schlichters nur dann bindend, wenn beide Seiten ihm zustimmen.
In einer WEG können Mediation und Schlichtung als wirksame Alternativen zu langwierigen und kostenintensiven gerichtlichen Verfahren dienen. Sowohl bei der Mediation als auch bei der Schlichtung liegt der Fokus auf der Zusammenarbeit, dem Respekt und der Eigenverantwortung der Eigentümer bei der Lösung ihrer Konflikte. Indem sie die Konfliktparteien aktiv in den Lösungsprozess einbeziehen, können diese beiden Methoden dabei helfen, nachhaltige und für alle akzeptable Lösungen zu finden.
3.3 Rechtliche Schritte und Gerichtsverfahren
Rechtliche Schritte sollten als letztes Mittel zur Konfliktlösung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft betrachtet werden. Wenn alle anderen Bemühungen, wie Prävention und alternative Streitbeilegung, gescheitert sind, können rechtliche Schritte und Gerichtsverfahren notwendig werden, um eine faire und rechtsverbindliche Lösung zu erzielen.
Rechtliche Schritte in einer WEG können verschiedene Formen annehmen:
WICHTIGE ÜBERLEGUNGEN VOR RECHTLICHEN SCHRITTEN:
4. Versicherungen für Wohnungseigentümergemeinschaften
Wohnungseigentümergemeinschaften sind bei der Sicherheit und dem Schutz ihres Gemeinschaftseigentums auf angemessene Versicherungen angewiesen. Die Vielschichtigkeit der Gemeinschaften erfordert eine gezielte Absicherung gegen unterschiedliche Risiken, um im Falle von Schäden oder Unfällen finanziell geschützt zu sein. Dabei ist es unerlässlich, die Versicherungspolicen regelmäßig zu überprüfen, da Veränderungen in der Gemeinschaftsstruktur oder Gesetzesänderungen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben können. Daher ist eine regelmäßige Aktualisierung der Policen ratsam, um mögliche Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass die Deckung den aktuellen Anforderungen entspricht.
4.1 Notwendige Versicherungen
Eine der grundlegenden Versicherungen für Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Gebäudeversicherung. Sie schützt das gemeinsame Gebäude sowie die baulichen Elemente vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser. Diese Versicherung stellt im Schadensfall die finanziellen Mittel bereit, um Reparaturen oder Wiederaufbau zu ermöglichen. Neben der Gebäudeversicherung ist auch die Haftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Diese deckt Schadensersatzforderungen Dritter ab, die durch die gemeinschaftlichen Bereiche oder Gebäude verursacht werden könnten. Zum Beispiel, wenn ein Besucher in den gemeinschaftlichen Räumlichkeiten stürzt und sich verletzt, könnte die Haftpflichtversicherung Schutz bieten.
Darüber hinaus sind Elementarschadenversicherungen eine sinnvolle Ergänzung. Diese decken Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutsche ab. Gerade in Regionen mit erhöhtem Risiko solcher Ereignisse ist diese Versicherungsart unentbehrlich, um finanzielle Verluste für die Gemeinschaft zu minimieren. Des Weiteren kann auch eine Glasversicherung sehr relevant sein. Sie deckt Schäden an den Glasflächen des Gebäudes ab, wie beispielsweise Fensterscheiben oder Glastüren. Die Auswahl der notwendigen Versicherungen sollte stets individuell auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft abgestimmt sein. Eine sorgfältige Analyse der Risiken sowie eine Beratung durch Fachpersonal im Versicherungsbereich sind sinnvoll, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten und finanzielle Risiken zu minimieren.
4.2 Haftungsfragen und Deckungslücken
Haftungsfragen und Deckungslücken sind bedeutende Aspekte, die Wohnungseigentümergemeinschaften im Rahmen ihrer Versicherungsabsicherung berücksichtigen müssen. In einer Gemeinschaft, in der individuelles Eigentum auf gemeinschaftliche Flächen trifft, entstehen potenziell komplexe Haftungsszenarien, die sorgfältig adressiert werden müssen.
Eine der zentralen Herausforderungen besteht darin, die Abgrenzung zwischen individuellen Eigentumsbereichen und Gemeinschaftsflächen klar zu definieren. Schäden oder Vorfälle, die sich in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen ereignen, können zu Unsicherheiten führen, wer für die Instandsetzung oder Haftung verantwortlich ist. Deshalb ist es essenziell, dass die Versicherungspolicen klare Regelungen enthalten, um diese Haftungsfragen zu klären und somit Konfliktpotenziale innerhalb der Gemeinschaft zu minimieren.
Ein weiterer Aspekt sind Deckungslücken, die entstehen können, wenn spezifische Risiken nicht ausreichend abgedeckt sind. Manche Versicherungspolicen könnten unerwartete Ausschlüsse oder Begrenzungen enthalten, die im Schadensfall zu finanziellen Belastungen für die Eigentümergemeinschaft führen könnten. Zum Beispiel können bestimmte Naturereignisse oder Risiken nicht ausreichend versichert sein, was im Ernstfall zu finanziellen Engpässen führen könnte.
Die Lösung solcher Probleme besteht darin, die bestehenden Versicherungspolicen sowie mögliche Deckungslücken gründlich zu überprüfen. Es ist ratsam, diese in Zusammenarbeit mit Fachpersonal aus dem Versicherungsbereich zu identifizieren und zu bewerten. Anpassungen der Versicherungsdeckung können notwendig sein, um potenzielle Haftungsfragen zu klären und Deckungslücken zu schließen.
Eine offene Kommunikation innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft ist dabei entscheidend. Eine transparente Diskussion über potenzielle Haftungsszenarien sowie eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungspolicen ermöglichen es der Gemeinschaft, präventiv zu handeln und eine umfassende Absicherung zu gewährleisten. Dies trägt dazu bei, potenzielle Risiken zu minimieren und die finanzielle Stabilität der Gemeinschaft zu schützen.
4.3 Regelmäßige Überprüfung der Versicherungspolicen
Eine regelmäßige Überprüfung ermöglicht es der Gemeinschaft, sicherzustellen, dass die bestehenden Versicherungspolicen den aktuellen Anforderungen und Risiken entsprechen. Eine Anpassung der Versicherungsdeckung kann durch Veränderungen wie Renovierungen, Neubauten oder Umbauten erforderlich werden. Darüber hinaus können auch gesetzliche Änderungen oder neue Vorschriften Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Eine gründliche Analyse der Policen auf eventuelle Lücken oder Unklarheiten ist essenziell. Mögliche Deckungslücken sollten identifiziert und geschlossen werden, damit die WEG im Ernstfall ausreichend abgesichert ist. Um die Sicherheit der Gemeinschaft zu gewährleisten, ist eine gezielte Überprüfung insbesondere im Hinblick auf spezielle Risiken, die nicht ausreichend abgedeckt sind, erforderlich.
Es ist ratsam, regelmäßige Treffen oder Versammlungen einzuberufen, in denen die aktuellen Versicherungspolicen gemeinsam mit Fachpersonal aus dem Versicherungsbereich geprüft und diskutiert werden. Dies fördert nicht nur das Verständnis innerhalb der Gemeinschaft über den bestehenden Versicherungsschutz, sondern ermöglicht auch eine umfassende Analyse der möglichen Risiken.
Mehr lesen Sie im nächsten Teil vom WEG-Ratgeber – Das Wichtigste zur Wohnungseigentümergemeinschaft – Teil 3 –
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